"Als die eigentliche und ursprüngliche Bedeutung des Wortes zeigte sich uns die der 'allgemein positiven Eigenschaft von Menschen und Dingen', wozu - gerade in ahd. Zeit - vielfach auch Abstrakta zu rechnen sind. [. . .] Die positive Eigenschaft eines Menschen, m.a.W. seine Werthaftigkeit und Tüchtigkeit enthüllte sich uns bei Notker als 'Mannestugend' in Anlehnung an die Kernbedeutung der altrömischen 'virtus'. In den vor-, bzw. frühhöfischen Epen des 12. Jh's [. . .]wird sie zur Ritter- und Fürstentugend in einem vornehmlich heroischen Sinn. Die vollendete Beherrschung der höfischen Konvention gewinnt innerhalb der 'tugent' des Mannes erhöhte Bedeutung. [. . .] Dort [im Kg. Rother, si] werden auch einzelne nichtethische Werte des Ritters und Fürsten 'tugende' genannt. Diese Erscheinung haben wir fortan imer wieder. In den bekannten höfischen Epen gelten körperliche und geistige Vorzüge, gewandtes Auftreten und höfisches Benehmen als 'tugende'."(Jauch, S. 26)