Die Schwertleite ist der Höhe- und Endpunkt der ritterlichen Jugend. Mit ihr wird der junge Adlige in die vollen Rechte als Ritter eingesetzt. Hervorgegangen ist sie aus der aus germanischer Zeit stammenden Wehrhaftmachung, mit der vor allem junge Menschen höherer Kreise in die Erwachsenenwelt aufgenommen wurden. Im Laufe der Zeit wandelte sich ihr Charakter von der reinen Umgürtung mit den Waffen zu einem gemischt weltlich-geistlichen Zeremoniell, das auch mit zunehmend höherem Alter der Knappen vorgenommen wurde. Die Geschichte der Schwertleite ist eng verknüpft mit der zunehmenden Entwicklung eines (christlichen) Ritterbegriffs und der späteren Abgrenzung des Rittertums als Stand nach unten. Erst im Zuge dieser Exclusivität der Ritterbürtigkeit gewann sie so stark an Bedeutung, daß auch hochadlige Jugendliche sich ihr unterzogen und ihr einen eigenen Wert beimaßen.
Joachim Bumke, S. 282
Als Termin für die Schwertleite wird oft Pfingsten gewählt, um den spirituellen Aspekt zu verdeutlichen [Duby]. Nach der Schwertleite ist der junge Ritter berechtigt, sich eigenständig zu bewegen und völlig aus der Vormundschaft der Bezugspersonen gelöst. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen: Partonopier: Grund für Hochzeitsverzögerung.